von Ratz Fatz Büroservice | Allgemein
Ab 2025 wird mit der Umsatzgrenze von 55.000 EUR wieder ein Gleichklang der Grenze in der Einkommen- und Umsatzsteuer hergestellt.
Ab 2025 ist ein Überschreiten von bis zu 10 % für die Anwendung der Kleinunternehmerpauschalierung (und auch für die Befreiung in der Umsatzsteuer) im selben Kalenderjahr unschädlich. Bei einem Überschreiten von mehr als 10 % kann die Kleinunternehmerpauschalierung für dieses Jahr nicht mehr herangezogen werden.
Im Folgejahr ist eine Anwendung in der Umsatzsteuer in beiden Fällen ausgeschlossen, womit auch die Kleinunternehmerpauschalierung nicht mehr anwendbar ist.
von Ratz Fatz Büroservice | Allgemein
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 EUR (Betrag ohne USt., wenn ein Vorsteuerabzug möglich ist, sonst inklusive USt.) können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden.
Hinweis: Für Anschaffungen seit 1.1.2020 wurde die Grenze von 400 EUR auf 800 EUR erhöht. Die GWG-Grenze wurde mit Wirkung ab 1.1.2023 auf 1.000 EUR angehoben.
von Ratz Fatz Büroservice | Allgemein
Schön, dass Sie den Weg zu Ratz Fatz Büroservice gefunden haben!
Ich, Sabine Gruber, stehe Ihnen mit viel Erfahrung und einem hohen Maß an Professionalität zur Seite, um Ihre Büroabläufe reibungslos und effizient zu gestalten und biete maßgeschneiderte Büroservices, die Ihre Arbeitswelt erleichtern und Ihre Effizienz steigern. Ich biete flexible Lösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Egal, ob es um administrative Unterstützung, die Organisation von Geschäftsprozessen oder die Verwaltung Ihrer Bürokommunikation geht – bei Ratz Fatz Büroservice sind Sie in besten Händen.
Lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für Ihren Erfolg legen – ich freue mich darauf, Sie unterstützen zu dürfen!
Herzlichst
Ihre Sabine Gruber