Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 EUR (Betrag ohne USt., wenn ein Vorsteuerabzug möglich ist, sonst inklusive USt.) können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden.
Hinweis: Für Anschaffungen seit 1.1.2020 wurde die Grenze von 400 EUR auf 800 EUR erhöht. Die GWG-Grenze wurde mit Wirkung ab 1.1.2023 auf 1.000 EUR angehoben.
