Ab 2025 wird mit der Umsatzgrenze von 55.000 EUR wieder ein Gleichklang der Grenze in der Einkommen- und Umsatzsteuer hergestellt.

Ab 2025 ist ein Überschreiten von bis zu 10 % für die Anwendung der Kleinunternehmerpauschalierung (und auch für die Befreiung in der Umsatzsteuer) im selben Kalenderjahr unschädlich. Bei einem Überschreiten von mehr als 10 % kann die Kleinunternehmerpauschalierung für dieses Jahr nicht mehr herangezogen werden.

Im Folgejahr ist eine Anwendung in der Umsatzsteuer in beiden Fällen ausgeschlossen, womit auch die Kleinunternehmerpauschalierung nicht mehr anwendbar ist.